Hilfe im Trauerfall
DAS IST ZU TUN
Bei einem Haussterbefall verständigen Sie zunächst einen Arzt, der Ihnen eine Todesbescheinigung ausstellt. Tritt der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Seniorenheim ein, wird der Arzt von dieser Institution verständigt. Wenn Sie sich dann an uns wenden, kümmern wir uns um alle anstehenden Schritte, wie die Überführung des Verstorbenen, auf Wunsch auch um Behördengänge sowie um Ab- und Ummeldungen bei Rentenkassen, Versicherungen usw.
In nebenstehendem Seitenmenü haben wir für
Sie zusammengestellt, welche Unterlagen des Verstorbenen wir benötigen.
Akuter Sterbefall?
HÄUFIGE FRAGEN
Es gibt keine Zuständigkeitsbereiche unter Bestattern oder auf Friedhöfen. Sie dürfen sich jederzeit frei entscheiden, welches Unternehmen Sie im Sterbefall unterstützen soll – ganz unabhängig von der Entfernung. Unser Haupteinzugsgebiet umfasst Fürth, den Landkreis Fürth, ganz Nürnberg und Erlangen.
Rufen Sie bei einem Sterbefall Zuhause zunächst den zuständigen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, der eine Todesbescheinigung ausstellt.
Informieren Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens, der Sie zu allen weiteren Abläufen und Entscheidungen berät und Sie auf Ihrem Weg begleitet. Erst nach Ausstellung der Todesbescheinigung kann der Verstorbene abgeholt werden. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter
0911 7230390
Dokumente des Verstorbenen:
-Personalausweis
-Geburtsurkunde
-Todesbescheinigung
-Familienstammbuch, Heirats- / Lebenspartnerschaftsurkunde
-Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
-Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des Partners
-Rentennummer/n
-Krankenkassenkarte
-Ggf. Versicherungspolicen
-Ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
Die Bestattungsart dürfen Sie frei wählen. Neben der klassischen Erd- und Feuerbestattung gibt es auch viele weitere Wege, wie z. B. die Friedwaldbestattung, die Seebestattung oder auch die Edelsteinbestattung. Wir helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung und stehen Ihnen bei.
Sie dürfen den Verstorbenen bis zu 24 Stunden nach dem Tod zu Hause behalten. Achten Sie dabei auf ein möglichst kühles Raumklima, um die Verwesung zu verlangsamen – beispielsweise, indem Sie die Heizung abdrehen und das Fenster geöffnet halten.
Nach spätestens 24 Stunden muss der Verstorbene abgeholt werden. Nachdem wir den Verstorbenen gewaschen und versorgt haben, sind jedoch auch Aufbahrungen zu Hause weiterhin möglich.
Auch beim Waschen und Versorgen des Verstorbenen können Sie dabei sein und auf Wunsch selbst mitwirken. Unser Versorgungsraum ist bewusst so gestaltet, dass Angehörige diesem Prozess beiwohnen können. Diese sehr persönliche Art des Abschieds hat schon vielen Menschen in ihrer Trauer geholfen – wir begleiten Sie auch auf diesem Weg.

