Erdbestattung

Erdbestattung

Bei der in unserer Region am weitesten verbreiteten Bestattungsart wird der Verstorbene in einem Sarg in einer Grabstelle auf dem Friedhof beigesetzt.
Es gibt verschiedene Arten von Gräbern: Reihen- oder Wahlgrabstellen. Die Lage, Größe, Laufzeit, Gebühren und weitere Details legt die Friedhofsverwaltung fest. Ein Reihengrab (Einzelgrab) liegt in einem Feld von Reihengräbern. Die Stellen werden der Reihe nach belegt. Die Gräber können gegenüber dem Wahlgrab nicht wieder erworben werden. Wahlgräber können an verschiedenen Stellen des Friedhofes sein. Sowohl am Wahlgrab, als auch am Reihengrab wird durch eine Gebühr ein Nutzungsrecht erworben. Nach Ablauf einer bestimmten Ruhezeit (zwischen 10 und 20 Jahren) besteht bei Wahlgräbern die Möglichkeit, dieses Nutzungsrecht zu verlängern. Bei weiteren Bestattungen muss die Ruhezeit eingehalten werden und das Nutzungsrecht dementsprechend nacherworben werden.

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